Kein Gesundheitsrisiko für Konsumenten durch Glyphosat-Spuren in Lebensmitteln
Im Auftrag des Bundesrats hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zahlreiche Lebensmittel auf Glyphosat untersucht. In mehr als der Hälfte davon wurde gar kein Glyphosat entdeckt, die winzigen Spuren in den restlichen Proben liegen deutlich unter den geltenden Höchstgehalten und sind unbedenklich.
In den letzten Jahren wurde verbreitet über die Verwendung des Herbizids Glyphosat diskutiert. Der Wirkstoff erlaubt eine sehr effiziente Kontrolle von Unkräutern, ist einfach anzuwenden, ist praktisch nicht akut giftig und hat ein im Vergleich zu anderen Wirkstoffen günstiges Profil bei Umweltauswirkungen. Im Jahr 2015 führte eine Einstufung des Wirkstoffs in einer Studie als «möglicherweise krebserregend» für Verunsicherung. Seither wurde der Wirkstoff durch zahlreiche Zulassungs- und Aufsichtsbehörden auf der ganzen Welt auf Herz und Nieren geprüft, ohne dass sich ein Hinweis für eine konkrete Gefahr für Anwender oder Konsumenten ergab. Nach Abschluss der gründlichen Bewertung durch verschiedene Behörden wurde in der EU die Bewilligung für den Glyphosat-Einsatz Ende 2017 verlängert (Glyphosat-Dossier auf Pflanzenschützer.ch).
Um ganz auf der sicheren Seite zu sein, hatte das Schweizer Parlament im Jahr 2015 den Bundesrat mit einem Postulat beauftragt, eine Studie zum Vorkommen von Glyphosat in Lebensmitteln auf dem Markt in der Schweiz vorzulegen. Sowohl der Bericht des Bundesrates als auch die wissenschaftliche Studie, die vom BLV durchgeführt und in einer Fachzeitschrift veröffentlicht wurde, liegen jetzt vor.
In der Schweiz ist Glyphosat bei der Produktion von Lebensmitteln ausschliesslich im Rebbau, bei Kern- und Steinfrüchten sowie bei Brombeeren zugelassen. In manchen anderen Ländern wird es auch bei der Getreideproduktion und beim Anbau von Hülsenfrüchten eingesetzt, und kann so in Importwaren in die Schweiz gelangen, z. B. in Teigwaren. Bei der Untersuchung legten die Behörden daher einen Schwerpunkt auf Lebensmittel, in welchen Glyphosatrückstände zu erwarten waren, wie z.B. Getreideprodukte oder Hülsenfrüchte. Trotz dieser gezielten Auswahl waren 60% der untersuchten 243 Lebensmittelproben aus dem Schweizer Detailhandel frei von Glyphosat. Die restlichen Proben enthielten nur Glyphosat-Spuren, die weit unter den geltenden Rückstandshöchstgehalten lagen und daher gesundheitlich unbedenklich sind. Erst bei einem täglichen Konsum von 72 kg Teigwaren, 655 kg Brot, 10 kg Kichererbsen oder 1600 Liter Wein pro Kopf wäre mit möglichen gesundheitsschädigenden Folgen durch die Glyphosatrückstände zu rechnen.
Der Bundesrat sieht nach dieser Gesamtbeurteilung durch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen aus gesundheitlicher Sicht keinen Handlungsbedarf. Die gemessenen Rückstände in Lebensmitteln sind so tief, dass mit keinem Gesundheitsrisiko für die Konsumentinnen und Konsumenten zu rechnen ist. Ein vollständiges Anwendungsverbot für Glyphosat in der Schweiz würde die Glyphosataufnahme der Schweizer Bevölkerung über die Ernährung vermutlich nur unwesentlich verändern, da die Rückstandsmengen in Schweizer Lebensmitteln vernachlässigbar sind.
Weitere Informationen
- Glyphosatrückstände in Lebensmitteln: Kein Gesundheitsrisiko für Konsumenten, Medienmitteilung BLV, 09.05.2018
- Studie über die Auswirkungen von Glyphosat in der Schweiz. Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulats 15.4084
- Othmar Zoller et al. 2018, Glyphosate residues in Swiss market foods: monitoring and risk evaluation, Food Additives & Contaminants: Part B, 11:2, 83-91, DOI: 10.1080/19393210.2017.1419509