Glyphosat: auch ECHA sieht kein Krebs-Risiko
Mit Spannung wurde die Risiko-Einstufung für den Herbizid-Wirkstoff Glyphosat durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) erwartet. Jetzt ist klar: auch diese Behörde sieht keinen Grund dafür, Glyphosat als krebserregend einzustufen.
Die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln ist zeitlich befristet, und wird in regelmässigen Abständen überprüft. Die Verlängerung der Zulassung für den Herbizid-Wirkstoff Glyphosat stand in der EU eigentlich für 2016 an. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA hatte, basierend auf einem umfangreichen Dossier unter Berücksichtigung von über 1’000 neue wissenschaftliche Untersuchungen, für den Wirkstoff keine bisher unbekannte Gefahren identifiziert und ihn als nicht krebserregend eingestuft.
2015 sorgte jedoch eine umstrittene Einschätzung von Glyphosat durch die Internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) als «wahrscheinlich krebserzeugend» für Verunsicherung. Obwohl das deutsche Bundesinstitut für Risikobewertung BfR, die EFSA, das gemeinsame WHO/FAO-Gremium «Joint FAO/WHO Meeting on Pesticide Residues» (JMPR) und weitere Aufsichtsbehörden in vielen Ländern Glyphosat als unbedenklich bewerteten, konnten sich die EU Mitgliedsstaaten nicht auf ein Vorgehen einigen. Die Europäische Kommission hatte daraufhin die Zulassung provisorisch um 18 Monate, bis Ende 2017, verlängert. Als definitive Entscheidungsgrundlage sollte eine Beurteilung von Glyphosat durch die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) dienen. Diese ist EU-weit für die sichere Verwendung von Chemikalien und den Schutz von Gesundheit und Umwelt dabei verantwortlich.
Am 15. März 2017 legte die ECHA ihre Einschätzung vor. Demnach ist Glyphosat weder krebserregend, erbgut-verändernd, noch reproduktionstoxisch. Allerdings sollten laut ECHA beim Umgang mit Glyphosat – wie bei vielen anderen Chemikalien auch – die Augen geschützt werden und ein direkter Eintrag in Gewässer wegen schädlicher Auswirkungen auf Wasserorganismen verhindert werden. Eine wissenschaftliche Grundlage für ein Verbot lässt sich daraus aber nicht ableiten.
Am 16. März 2017 standen im Schweizer Parlament der Nationalrat zwei Motionen (15.3411, 15.3423) auf dem Programm, die ein Verbot von Glyphosat in der Schweiz forderten. Angesichts der ECHA-Studie wurden diese jedoch vor der Abstimmung zurückgezogen. Ein Postulat der grünen Fraktion (15.3452), mit dem die Regierung aufgefordert wurde die Gefährlichkeit von Glyphosat und die Bewilligungen zu dessen Verwendung zu überprüfen wurde bei der Abstimmung mit 68 gegen 119 Stimmen abgelehnt.
Die Entscheidung über eine weitere Zulassung für Glyphosat in der EU über das Jahr 2017 hinaus wird durch die EU-Mitgliedsstaaten auf politischer Ebene gefällt. Es ist zu hoffen, dass dabei die wissenschaftlichen Beurteilungen der Fachbehörden angemessen berücksichtigt werden.
Weitere Informationen
- Glyphosate not classified as a carcinogen by ECHA, ECHA Medienmitteilung, 15.03.2017