Wissenschaftliche Neubewertung von Glyphosat – Wirkstoff soll weiterhin nicht als krebserregend eingestuft werden
Am 12. November 2015 hat die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA ihre mit Spannung erwartete Neubewertung von Glyphosat vorgelegt. Behörden-Experten und Vertreter der EU Mitgliedsstaaten sehen keinen Grund dafür, den Wirkstoff als krebserregend einzustufen.
Als Grundlage für die regelmässige Überprüfung der EU-Zulassung für Glyphosat, dem weltweit und auch in der Schweiz am häufigsten gegen Unkräuter eingesetzten Herbizid, hatte Deutschland als zuständiger berichterstattender Mitgliedstaat eine umfassende Überprüfung vorgenommen. Das Bundesinstitut für Risikobewertung BfR hatte dabei neben den bereits bei der ersten Wirkstoffprüfung eingeflossenen Dokumenten über 1’000 neue wissenschaftliche Untersuchungen berücksichtigt. Dieser Bericht wurde anschliessend von Experten der EFSA sowie der EU Mitgliedsstaaten gründlich begutachtet. Dabei wurde auch die im Frühjahr 2015 erfolgte Einstufung von Glyphosat durch die WHO-Arbeitsgruppe IARC als «wahrscheinlich für den Menschen krebserzeugend» diskutiert.
Aufgrund einer grossen Anzahl ausgewerteter Daten und Untersuchungen, darunter eine Reihe von Studien, die nicht von der IARC bewertet worden waren, empfehlen die Fachleute nicht, Glyphosat als krebserregend einzustufen. Neben der grösseren Zahl der durch die EFSA berücksichtigten Studien ist auch ein Ausschluss von Untersuchungen mit Substanzgemischen, deren Resultate nicht klar auf einen bestimmten Wirkstoff zurückgeführt werden können, Grund für die unterschiedlichen Schlussfolgerungen von IARC und EFSA.
Um die Kontrolle von Glyphosat-Rückständen in Lebensmitteln zu verbessern, schlagen die Experten eine neue Akute Referenzdosis (ARfD) von 0,5 mg/kg Körpergewicht vor, die über einen kurzen Zeitraum (z. B. in einer Mahlzeit) aufgenommen werden kann, ohne ein Gesundheitsrisiko darzustellen. Anhand dieses Wertes lassen sich neue toxikologische Grenzwerte bei der Überprüfung der Rückstandshöchstgehalte für Glyphosat in Lebensmitteln festlegen, was die EFSA zusammen mit den EU-Mitgliedstaaten 2016 vorsieht.
Der jetzt vorgelegte EFSA-Grundlagenbericht wird in der EU in das politische Verfahren zur Verlängerung der Zulassung für Glyphosat bis zum Sommer 2016 einfliessen. Die erarbeiteten fachlichen Grundlagen werden auch durch die Behörden in der Schweiz für die eigene Bewertung berücksichtigt.
Weitere Informationen:
- Glyphosat: EFSA aktualisiert toxikologisches Profil, EFSA Medienmitteilung, 12.11.2015
- EFSA explains the carcinogenicity assessment of glyphosate, EFSA fact sheet, 12.11.2015
- Conclusion on the peer review of the pesticide risk assessment of the active substance glyphosate, EFSA Journal 2015;13(11):4302