Cervelat krebserregend – müssen Würste jetzt verboten werden?

Würste werden von der internationalen Agentur für Krebsforschung (IARC) neuerdings als krebserregend eingestuft und damit als gefährlicher als gewisse Pflanzenschutzmittel, für welche die IARC einen wahrscheinlichen Zusammenhang mit Gesundheitsgefahren fand.
Am 26. Oktober 2015 kam die Hiobsbotschaft: die Agentur für Krebsforschung IARC der Weltgesundheitsorganisation stuft den Verzehr von rotem Fleisch als «wahrscheinlich krebserregend» ein (Gefahrengruppe 2A). Verarbeitete Fleischprodukte, zum Beispiel Würste, wurden sogar in die höchste Gefahrenstufe «krebserregend für Menschen» (Gruppe 1) aufgenommen. In derselben Gefahrengruppe finden sich auch Tabak-Rauch sowie Asbest.
Bereits im Frühjahr 2015 hatte die IARC eine Beurteilung verschiedener Pflanzenschutzmittel vorgelegt, und damit grosses Aufsehen verursacht. Dabei war Glyphosat, das in der Schweiz und auch weltweit am häufigsten eingesetzte Unkrautvertilgungsmittel, ebenfalls als «wahrscheinlich krebserregend» eingestuft worden. Obwohl Fachbehörden Rückstände von Glyphosat aus der Anwendung als Pflanzenschutzmittel weiterhin als gesundheitlich unbedenklich für die Bevölkerung beurteilten, forderten Umwelt-Organisationen einen sofortigen Stopp des «Glyphosat-Wahnsinns auf dem Acker und im Garten», und Grossverteiler nahmen aufgrund des Drucks Glyphosat-haltige Pflanzenschutzmittel aus dem Sortiment. Die Stiftung für Konsumentenschutz SKS und ihre Partner sammeln, auch aufgrund der vermuteten Gesundheitsgefahren, Unterschriften für eine Petition, die ein Anwendungs- und Verkaufsverbot von Glyphosat durchsetzen soll. Droht Cervelat und Co. jetzt das gleiche Schicksal, da sie von der IARC sogar in eine noch höhere Gefahrenklasse als Glyphosat eingestuft wurden?
Wohl kaum. Dass eine ausgewogene Ernährung für die Gesundheit wichtig ist, ist den Konsumentinnen und Konsumenten wohl bekannt. Ein Verzehr zu grosser Mengen von Fleisch, Fett, und Zucker sollte dabei natürlich vermieden werden. Ein abwechslungsreiches Menü, wenn gewünscht auch mit rotem Fleisch und Würsten, ermöglicht auch in Zukunft eine gesunde Ernährung. Der gesunde Menschenverstand, zusammen mit der jahrelangen persönlichen Erfahrung, lässt Zweifel daran aufkommen, ob die IARC-Einstufung von Würsten als «krebserregend für Menschen» sofortige, drastische Massnahmen erfordert.
Die Gefahren- Einstufungen der IARC werden von Nicht-Fachleuten leider immer wieder falsch verstanden. Die Agentur beurteilt nur die theoretisch mögliche Gefährlichkeit («Hazard») von Substanzen, nicht aber das konkrete Risiko, das von ihnen ausgeht («Risk»). Der Unterschied zwischen diesen beiden Begriffen lässt sich anhand eines Beispiels erläutern: ein Löwe ist wohl unbestritten ein gefährliches Tier. Für einen Besucher im Zoo besteht trotzdem nur ein sehr geringes Risiko, da er nicht in direkten Kontakt mit den Tieren kommt. Anders sieht es für einen einsamen Wanderer in der Savanne aus, der unvermittelt einem Löwen begegnet: hier besteht für ihn ein erhebliches Risiko. Der Unterschied der Risiken in beiden Situationen besteht darin, ob und in welchem Umfang man einer Gefahr tatsächlich ausgesetzt ist. So stellen die Gefahren-Einstufungen der IARC keine direkte Handlungsempfehlung oder gar Anlass für Verbote dar, sondern sollen Bestandteil einer seriösen Abklärung durch die Behörden sein, ob die theoretisch mögliche Gefahr in der Praxis wirklich ein Risiko darstellt. Bei dieser Risikobeurteilung, die bei Pflanzenschutzmitteln bereits Teil des Zulassungsverfahrens ist und regelmässig aktualisiert wird, wird berücksichtigt, ob und in welchem Umfang Konsumentinnen und Konsumenten überhaupt einer Gefahr ausgesetzt sind. In diesem Schritt werden auch die langjährigen Erfahrungen mit den Substanzen bei ihrer breiten Anwendung mit einbezogen.
Und sowohl für viele Nahrungsmittel als auch für Chemikalien und Pflanzenschutzmittel gilt, dass ein Übermass nachteilige Folgen haben kann und vermieden werden sollte. Mit einfachen Massnahmen – bei Nahrungsmitteln durch eine ausgewogene, abwechslungsreiche Ernährung, bei Chemikalien und Pflanzenschutzmitteln durch einen verantwortungsvollen Umgang und das Einhalten der Anwendung-Vorschriften – lässt sich ein mögliches Risiko auf ein vertretbares Mass senken. In der Praxis jedoch wird jedoch oft mit zweierlei Mass gemessen: während mögliche Risiken im Ernährungsbereich mit einem Schulterzucken abgetan werden, wird bei Pflanzenschutzmitteln nach Verboten gerufen. Logisch ist das nicht.
Weitere Informationen:
- IARC Monographs evaluate consumption of red meat and processed meat , IARC press release, 26.10.2015
- Position BLW zur Neueinstufung von Glyphosat als krebserregend durch die IARC, Bundesamt für Landwirtschaft, 30.07.2015
- Fragen und Antworten zur gesundheitlichen Bewertung von Glyphosat, Bundesinstitut für Risikobewertung (D), 28.08.2015
- Factsheet: Umgang mit Gefahren und Risiken, Bundesamt für Gesundheit BAG, August 2015