Bundesrat beantragt Ablehnung der Initiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide»
Bern, 27.02.2019 – Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die Volksinitiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» ohne Gegenvorschlag abzulehnen.
In seiner am 27. Februar 2019 verabschiedeten Botschaft anerkennt er die Anliegen der Volksinitiative. Der Bund unternimmt jedoch mit dem Aktionsplan Pflanzenschutzmittel bereits grosse Anstrengungen zur Reduktion der Risiken von Pestiziden. Im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 sollen diese Anstrengungen mit griffigen und praxisgerechten Massnahmen noch weiter verstärkt werden.
Die Initiative «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide ist am 25. Mai 2018 eingereicht worden. Sie verlangt, dass der Einsatz von synthetischen Pestiziden in der landwirtschaftlichen Produktion, in der Verarbeitung landwirtschaftlicher Erzeugnisse und in der Boden- und Landschaftspflege verboten wird. Auch die Einfuhr von Lebensmitteln, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind, soll verboten werden.
Die Volksinitiative will die Risiken und den Einsatz von Pestiziden reduzieren und nimmt damit ein Anliegen auf, das in der Bevölkerung verbreitet ist. Der Bundesrat ist sich dessen bewusst und hat deshalb am 6. September 2017 den Aktionsplan Pflanzenschutzmittel verabschiedet. Damit sollen die Anwendungen und die Risiken von Pflanzenschutzmitteln reduziert werden. Im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 ist ein zusätzliches Massnahmenpaket als Alternative zur Trinkwasserinitiative vorgesehen. Neu soll nur noch Direktzahlungen erhalten, wer auf Pflanzenschutzmittel mit erhöhtem Umweltrisiko verzichtet. Dieser Verzicht soll Teil des ökologischen Leistungsnachweises (ÖLN), einer Grundanforderung für den Erhalt von Direktzahlungen, werden. Zudem sollen Anbauverfahren mit weniger oder keinen Pflanzenschutzmitteln verstärkt mit Direktzahlungen gefördert werden.
Damit sollen die Kernanliegen der Trinkwasserinitiative und der vorliegenden Initiative aufgenommen werden. Die jüngsten Entwicklungen der Pflanzenschutzmittelverkäufe zeigen, dass bereits mit der aktuellen Agrarpolitik ein Abwärtstrend eingesetzt hat.
Eine Annahme der Volksinitiative hätte weitreichende und schädliche Folgen für die Schweizer Landwirtschaft, Lebensmittelindustrie und Lebensmittelsicherheit. Effiziente Hilfsmittel würden fehlen, um die landwirtschaftlichen Kulturen und Ernten zu schützen. Ohne synthetische Biozide in der Stallhygiene, in der Verarbeitung und bei der Lagerung von Lebensmitteln würde die Einhaltung der Hygienevorschriften und die Gewährleistung der Sicherheit der Lebensmittel erschwert. Es wäre mit höheren Produktionskosten und teureren Lebensmitteln zu rechnen. Dies würde die inländische Angebotsvielfalt der Lebensmittel reduzieren und den Einkaufstourismus fördern. Ein pauschales Importverbot von Produkten, die mit synthetischen Pestizide hergestellt wurden, wäre mit dem WTO-Recht und den Vereinbarungen von abgeschlossenen Handelsabkommen kaum zu vereinbaren (Medienmitteilung Bundesrat, 27.02.2019).