Bauern gehen verantwortungsvoll mit Pflanzenschutzmitteln um
Der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft muss sorgsam erfolgen und strenge Vorschriften beachten. Regelmässige Kontrollen zeigen, dass die Bauern die Regeln einhalten.Um Direktzahlungen zu erhalten, müssen Landwirte die Anforderungen des ÖLN (Ökologischer Leistungsnachweis) erfüllen. Dabei dürfen ohne Sonderbewilligung nur nützlingsschonende Insektizide eingesetzt werden. Das Bundesamt für Landwirtschaft BLW überprüft regelmässig gemeinsam mit den Kantonen mittels Laboranalysen den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im ÖLN. Dabei wird die Verwendung von Insektiziden im Getreide- und Kartoffelbau kontrolliert.
Im Jahr 2014 wurden in den ackerbaubetonten Kantonen 103 Proben genommen (40x Weizen, 15x Mais und 41x Kartoffelbau und einzelne weitere z.B. im Rebbau). Die Resultate sind äusserst positiv: in nur einem einzigen Fall, bei einem Weizenfeld, musste eine Beanstandung ausgesprochen werden. Hierbei wurde jedoch kein unzulässiges Pflanzenschutzmittel eingesetzt, der Landwirt hatte allerdings vergessen vor dem Spritzen die erforderliche Sonderbewilligung einzuholen.
Die Resultate zeigen, dass die Schweizer Bauern sehr sorgfältig mit Pflanzenschutzmitteln umgehen. Dazu tragen ihre gute Ausbildung und auch der Einsatz moderner Applikationstechnik bei. Markus Ritter. «Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für das Image der Landwirtschaft.»
Markus Ritter, Präsident des Schweizer Bauernverbandes, freut sich über diese Resultate: «Das ist nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für das Image der Landwirtschaft.»