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30. Juni 2026
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Zulassung von Pflanzenschutzmitteln: Gesunde Pflanzen, sichere Lebensmittel, geschützte Umwelt

Die Pflanzenschutzmittelprüfung in der Schweiz

Gesunde Pflanzen sind Basis für die Produktion sicherer, gesunder und hochwertiger Lebens- und Futtermittel. Ohne Pflanzenschutzmittel wäre es gar nicht möglich, auf der zur Verfügung stehenden Nutzfläche Lebensmittel in der benötigten Qualität und Menge zu erzeugen.

Faktenblatt

Pflanzenschutzmittel gehören heute zu den am besten untersuchten chemischen Substanzen. Sie dürfen in der Schweiz nur in Verkehr gebracht werden, nachdem sie vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) zugelassen wurden. Das BLV erarbeitet in Zusammenarbeit mit anderen Bundesämtern und landwirtschaftlichen Forschungsanstalten die wissenschaftlichen Grundlagen für die Zulassung und für allfällige Auflagen bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.

Die Zulassung eines Pflanzenschutzmittels erfolgt in der Schweiz in aufwändigen Verfahren, die den Schutz der Anwender und Konsumenten, aber auch der Umwelt und der Nutzpflanzen zum Ziel haben. Eine Zulassung wird nur für Produkte erteilt, deren Herkunft, Zusammensetzung, Anwendung, Wirksamkeit, toxikologische, ökotoxikologische und umweltrelevante Eigenschaften vom Hersteller gemäss vom BLV definierten Kriterien gründlich geprüft wurden.

Müssen die Studien in einem Registrierungsdossier bestimmten Qualitätskriterien entsprechen?

Die Datenbasis der Pflanzenschutzmittelprüfung umfasst die Resultate zahlreicher, umfangreicher wissenschaftlicher Studien, die von den Herstellern gemäss den von den zuständigen Behörden definierten Kriterien durchgeführt werden. Die Studien werden nach internationalen Qualitätskriterien (Good Laboratory Practice – GLP) durchgeführt und von den Schweizer-Behörden systematisch  auf Methodik und Qualität geprüft.

Die wichtigsten Aspekte des Zulassungsverfahrens

Bewertungskriterien für Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit

Bewertungskriterien für Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit

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Bewertungskriterien für Wirksamkeit und Pflanzenverträglichkeit
Lokale Relevanz des zu bekämpfenden Schaderregers Hinreichende Wirksamkeit Pflanzenverträglichkeit (Phytotoxizität) Geringste wirksame Aufwandmenge Resistenzentwicklung Einfluss auf Folge- und benachbarte Kulturen Qualität des Ernteguts

 

Die Industriegruppe Agrar vereinigt Spezialistinnen und Spezialisten im Bereich Zulassung und Inverkehrbringung von Pflanzenschutzmitteln der Unternehmen BASF, Bayer, Leu+Gygax, Omya, Stähler Suisse und Syngenta. Die Gruppe setzt sich für innovative und umweltgerechte Lösungen im Bereich Pflanzenschutz ein.