Zielsetzung der Fachbewilligung
Die Fachbewilligung verfolgt mehrere Ziele:
- Schutz der Anwenderinnen und Anwender vor gesundheitlichen Risiken beim Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.
- Schutz von Umwelt und Biodiversität, insbesondere von Gewässern, Bodenorganismen, Bestäubern und anderen Nützlingen.
- Sichere Lebensmittelproduktion durch die Einhaltung der Anwendungsbestimmungen und Rückstandsvorgaben.
- Förderung eines verantwortungsvollen und nachhaltigen Pflanzenschutzes nach den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes.
- Sicherstellung eines einheitlichen Fachwissensstandes bei allen beruflichen Anwendern.
Die Fachbewilligung ist damit ein wichtiges Instrument der Schweizer Chemikalien- und Umweltgesetzgebung und Teil der Bestrebungen zur Risikoreduktion bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Anforderungen an berufliche Anwender
Wer Pflanzenschutzmittel beruflich oder gewerblich anwenden möchte, muss über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Anwendungsbereich (Landwirtschaft, Gartenbau, Waldwirtschaft oder spezielle Bereiche).
Zu den zentralen Fachkompetenzen gehören:
- Kenntnisse über Wirkungsweise und sachgerechte Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
- Beurteilung von Risiken für Mensch, Tier und Umwelt.
- Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und Anwendungsauflagen.
- Schutz von Oberflächengewässern, Grundwasser und Nichtzielorganismen.
- Anwendung von Massnahmen des integrierten Pflanzenschutzes.
- Arbeitssicherheit, persönliche Schutzausrüstung und Unfallprävention.
- Lagerung, Transport und Entsorgung von Pflanzenschutzmitteln
Die Bewilligungsinhaber tragen eine besondere Sorgfaltspflicht. Sie sind dafür verantwortlich, dass Pflanzenschutzmittel fachgerecht und entsprechend den Zulassungsbestimmungen eingesetzt werden.
Vorgehen zum Erwerb der Fachbewilligung
Seit der Einführung des neuen Systems wird die Fachbewilligung digital verwaltet. Für den Erwerb gelten folgende Schritte:
- Nachweis einer entsprechenden beruflichen Qualifikation oder einer Tätigkeit im relevanten Bereich.
- Vorbereitung auf die Fachprüfung, beispielsweise durch Kurse an anerkannten Ausbildungsinstitutionen.
- Registrierung im FaBe-PSM-Register des Bundes.
- Ablegen einer theoretischen und gegebenenfalls praktischen Prüfung zum Nachweis der erforderlichen Fachkenntnisse.
- Erteilung der Fachbewilligung nach erfolgreich bestandener Prüfung.
Personen mit anerkannten Berufsabschlüssen oder bestehenden Fachbewilligungen konnten ihre Qualifikation im Rahmen der Einführung des neuen Systems in eine digitale Fachbewilligung überführen.
Weiterbildung und Erneuerung
Die Fachbewilligung ist zeitlich begrenzt gültig. Zur Verlängerung müssen die Inhaber regelmässig an anerkannten Weiterbildungen teilnehmen. Damit wird sichergestellt, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse, technische Entwicklungen sowie gesetzliche Änderungen laufend in die Praxis einfliessen. Die Weiterbildungspflicht stärkt die Sicherheit und Professionalität bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln und trägt dazu bei, Risiken kontinuierlich zu reduzieren.
Die Fachbewilligung für Pflanzenschutzmittel ist weit mehr als eine administrative Voraussetzung. Sie stellt sicher, dass Pflanzenschutzmittel nur von qualifizierten Fachpersonen verwendet werden, welche die Wirkstoffe, deren Nutzen sowie die möglichen Risiken verstehen. Damit leistet die Fachbewilligung einen wesentlichen Beitrag zum Schutz von Mensch, Umwelt und Kulturpflanzen sowie zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Landwirtschaft.